• 01/34 456
  • Wien, Österreich
  • 19℃ Ein paar Wolken

Keine Belehrung über Rücktrittsrechte

Herr D. habe sich auf der Verkaufsseite einkaufengrosshandel24.de des Unternehmens B2B Technologies Chemnitz GmbH ungewollt angemeldet, da er der Meinung gewesen sei, dass die auf der Verkaufsseite angebotene Ware direkt verkauft worden wäre. Jedoch habe der Konsument unwissentlich einen kostenpflichtigen Vertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen, da er durch die Gestaltung der Verkaufsseite in die Irre geführt worden sei. Da das Unternehmen eine Forderung in Höhe von € 240.- gegen ihn geltend gemacht habe, wandte er sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes. Trotz Intervention des Konsumentenschutzes war B2B Technologies Chemnitz GmbH bedauerlicherweise nicht bereit zur Angelegenheit Stellung zu beziehen geschweige denn die Forderung gegen Herrn D. auszubuchen. Da der Konsument keine Belehrung über geltende Rücktrittsrechte erhalten habe, sandte er eine Rücktrittserklärung per Einschreiben an das Unternehmen.