Unwissentlich angemeldet
Frau M. habe sich auf der Homepage des Unternehmens B2B Technologies Chemnitz GmbH unwissentlich angemeldet, da sie durch die Gestaltung dieser in die Irre geführt worden wäre. Die Konsumentin habe sich mit einer fiktiven Firma "NO NAME" angemeldet, da die Homepage für Unternehmen bestimmt sei, sie wäre jedoch keine Unternehmerin gewesen. Außerdem hätte Frau M. sich in Kenntnis der Zahlungspflicht nie auf der Homepage registriert geschweige denn persönliche Daten preisgegeben. Da das Unternehmen eine Forderung in Höhe von € 240,- gegen sie geltend gemacht habe, wandte sich Frau M. an die Hilfe des Konsumentenschutzes. Trotz Intervention des Konsumentenschutzes war B2B Technologies Chemnitz GmbH bedauerlicherweise nicht bereit zur Angelegenheit Stellung zu beziehen. Da die Konsumentin keine Belehrung über geltende Rücktrittsrechte erhalten habe, übermittelte sie dem Unternehmen eine Rücktrittserklärung per Einschreiben.