Danke fürs Entgegenkommen
Anfang Oktober 2016 wurde gegenüber Frau K. seitens des Unternehmens T-Mobile Austria GmbH (Telering) eine Forderung in Höhe von ca. 480,- geltend gemacht. Laut Angaben der Konsumentin hat sie ihren bestehenden Vertrag im Juni 2016 gekündigt. Daraufhin wurde sie, laut eigenen Angaben nach, mehrmals seitens des Unternehmens sowohl telefonisch als auch schriftlich per Post kontaktiert. Es wurde ihr das Angebot gemacht den Tarif zu wechseln ohne ein Handy zu erhalten. Diese Angebot hat Frau K. in Anspruch genommen. Nach Erhalt der Forderung hat sich die Konsumentin mit dem Unternehmen in Verbindung gesetzt, jedoch erfolglos, da sie keine ihre zufriedenstellende Antwort erhalten hat. Es sei ihr mitgeteilt worden, dass sie die Forderung bezahlen solle. Frau K. war der Meinung, dass sie nicht genug informiert wurde und unter falschen Voraussetzungen den Vertrag verlängert hat. Da sie auf keinem grünen Zweig mit dem Unternehmen kommen konnte, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Frau K. vollkommen zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Die T-Mobile Austria GmbH (Telering) ließ mitteilen, dass es bedauert wird wenn es bei der Tarifberatung zu einem Missverständnis gekommen ist. Das Unternahmen hat die verrechneten Gespräche einmalig als Entgegenkommen gutgeschrieben. Die Gutschrift in Höhe von ca. € 440,- sei auf der kommenden Rechnung zu finden. Der Konsumentin wurde zusätzlich auch einen Tarifwechsel zu einem Tarif in Höhe von ca. € 15,- angeboten. Die Konsumentin war mit den Angebot des Unternehmens zufrieden und hat den Tarifwechsel akzeptiert.