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Vertragsbrüchigkeit und keine Reaktion?

Frau P. hat mit dem Unternehmen UPC Austria Services GmbH einen Vertrag abgeschlossen. Laut Angaben der Konsumentin wurde der Vertrag nicht erfüllt bzw. der Anschluss wurde trotz mehrfacher Aufforderungen nicht hergestellt. Daraufhin hat Frau P. aufgrund der Vertragsbrüchigkeit den bereits abgeschlossenen Vertrag gekündigt, jedoch bekam sie keine Bestätigung der Kündigung vom Unternehmen. Da die Konsumentin den Eindruck hatte, dass ihre Aufforderungen ignoriert wurden, wandte sie sich hilfesuchend an den konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine für Frau P. vollkommen zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Das Unternehmen ließ mitteilen, dass sie dem Wunsch der Frau P. betreffend der Kündigung nachkommen. Die Kündigung wurde bereits durchgeführt und das bisher verrechnete Grundentgelt zur Gänze gutgeschrieben.