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Keine Belehrung über geltende Rücktrittsrechte

Herr G. habe von einem Inkassobüro seitens des Unternehmens Fortunfive UG eine Forderung in Höhe von € 114,- erhalten. Der Konsument habe sich unwissentlich auf der Homepage des Unternehmens angemeldet, da er durch die Gestaltung dieser in die Irre geführt worden wäre. Er habe keine Belehrung über geltende Rücktrittsrechte erhalten. Da Herr G. sich getäuscht und in die Irre geführt gefühlt habe und eigenständig keine Lösung finden konnte, wandte er sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes und ersuchte das Unternehmen den angeblichen Vertrag noch einmal zu überprüfen und sämtliche Forderungen gegen ihn auszubuchen. Trotz der Unterstützung des Konsumentenschutzes konnte leider keine zufriedenstellende Lösung für Herrn G. gefunden werden. Der Rechtsanwalt beziehungsweise das Unternehmen Fortunfive UG habe zwar zur Angelegenheit Stellung bezogen, war jedoch nicht bereit die Forderung gegen Herrn G. auszubuchen mit der Begründung, dass der Konsument einen Vertrag abgeschlossen hat, da er bei der Anmeldung seine kompletten Daten ausgefüllt und die Anmeldung mit einem Button kostenpflichtig registrieren bestätigt hat.