Unsachgemäß geöffnetes Mobiltelefon?
Ende Juli 2016 hat Frau B. mit dem Unternehmen Handyshop Meidling einen Vertrag über den Kauf eines gebrauchten Telefons der Marke Samsung zum Preis von ca. € 280,- abgeschlossen. Laut Angaben der Konsumentin ist bei dem Gerät ein Problem mit dem Sperrcode aufgetreten. Da für das Gerät noch die Garantie des Hersteller bestand, hat sie es zur Reparatur gegeben. Dabei wurde ihr seitens des Herstellers mitgeteilt, dass das Telefon zuvor unsachgemäß geöffnet wurde, wobei die IMEI-Nummer verwendet wurde. Außerdem wurde sie darüber informiert, dass Antennen abgerissen wurden und das Gerät mit einem Doppelklebeband wieder verschlossen wurde. Für das o.g. Service hat Frau B. bei dem Hersteller einen Betrag in Höhe von ca. € 180,- bezahlt. Daraufhin hat sie sich mit dem Unternehmen bezüglich der Erstattung der Kosten für die Reparatur in Verbindung gesetzt, jedoch erfolglos, da sie keine zufriedenstellende Antwort erhalten hat. Hilfesuchend wandte sich Frau B. im Nachhinein an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau B. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Das Unternehmen ließ mitteilen, dass Frau B. den Sperrcode eingestellt haben muss, sonst hätte sie Das Handy vorher nicht benutzen können. Weiters wurde behauptet, dass der Sperrcode dann trotz Selbstverschulden der Konsumentin kostenlos gelöscht wurde. Daraufhin ließ Frau B. mitteilen, dass sie mit Verwunderung feststellen musste, dass das Unternehmen in keinster Weise auf ihre Vorwürfe eingegangen ist. Das Unternehmen teilte mit, dass sie für Schäden die nicht im Garantierahmen sind bzw. für Schäden die mit Absicht gemacht werden, keine Haftung übernommen wird. Frau B. hätte, laut Aussagen des Unternehmens, ein voll funktionsfähiges Smartphone gekauft. Da sie selbst "herumgebastelt" hätte, wird keine Garantie übernommen.