Zahlscheingebühren werden anscheinend nicht zurückerstattet
Frau H. habe seit geraumer Zeit Rechnungen der "A1 Telekom Austria AG" samt Zahlscheingebühren erhalten und bezahlt. Die Konsumentin habe nun aus den Medien erfahren, dass bereits seit dem Jahr 2009 die Verrechnung von Zahlscheingebühren nicht zulässig sei, weshalb sie mit dem Unternehmen die Angelegenheit klären wollte, jedoch ohne eine positive Rückmeldung erhalten zu haben. Daher wandte sich Frau H. an die Hilfe des Konsumentenschutzes. Trotz Einschalten des Konsumentenschutzes konnte leider keine einvernehmliche Lösung erreicht werden. Das Unternehmen war nicht bereit zu dieser Angelegenheit Stellung zu beziehen bzw. dem Konsumentenschutz oder der Konsumentin zu antworten geschweige denn ihr entgegen zu kommen.