Kunden so zu behandeln - ist das sinnvoll?
Die Tochter von Frau G. hat Ihr iPhone 5S, Ende Februar 2016 in dem Handyshop Meidling zur Reparatur gebracht, weil das Gerät auf den Boden gefallen ist. Die Konsumentin hat dem Mitarbeiter im Handyshop mitgeteilt, dass das Handy weiterhin funktionsfähig ist, wobei sie nur das zersprungene Display schnell austauschen möchte, bevor sie in den Urlaub fährt. Der Schaden wurde vom Handyshop Meidling begutachtet und folglich das Display ausgetauscht. Bereits eine Stunde nach der Übergabe, musste die Tochter von Frau G. leider feststellen, dass die Frontkamera mangelhaft war, sowie der Hintergrund schwarz/rot erschien. Die Konsumentin hat dann versucht das Handy erneut zu starten, jedoch erfolglos. Das Gerät funktionierte jetzt überhaupt nicht mehr. Diesbezüglich hat sich Frau G. sofort an den Handyshop Meidling gewandt und die Unannehmlichkeit reklamiert. Der Techniker meinte, dass er mehr Zeit für die Überprüfung bzw. Reparatur des Handys braucht, wobei laut Vereinbarung, die Konsumentin das Gerät nach dem Urlaub abholen sollte. Nach dem Rückkehr aus dem Urlaub musste Frau G. feststellen, dass der Handyshop Meidling das Handy nicht reparieren konnte. Als die Konsumentin nach dem Stand der Dinge fragte, wurden Ihr seitens des Handyshops Meidling keinerlei für sie einleuchtende oder ihr weiterhelfende Erklärungen mitgeteilt. Ein Techniker behauptete, dass die Firma Apple einfach kurzlebige Handys produziere. Nach einer solchen Behandlung hat sich die Konsumentin entschlossen, die weitere Reparatur nicht mehr zu verfolgen und folglich wurde Ihr der bezahlte Betrag in Höhe von € 70,- zurückerstattet sowie auch das mangelhafte Handy. Infolge dieses Erlebnisses hat Frau G. ein anderes Unternehmen mit der Reparatur des Handys beauftragt. Nach der Überprüfung, wurde der Konsumentin mitgeteilt, dass das Gerät aufgrund eines Totalschadens nicht mehr brauchbar wäre. Frau G. teilt uns weiter mit, dass Sie sehr enttäuscht ist, da Ihr durch den Handyshop Meidling zusätzliche Reparaturkosten, Ärger und Zeitaufwand entstanden sind. Weiter wusste Frau G. nicht was zu tun ist und hat sich diesbezüglich an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine
zufriedenstellende Lösung für Frau G. erzielt werden. Die Konsumentin hat von der Firma Handyshop Meidling eine Entschädigung gefordert, jedoch wurde dieser Lösungsvorschlag seitens des Firma abgelehnt.