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Fernsehen im Blick mit Happy End

Herr D. hat mit Sky Österreich Fernsehen GmbH einen Vertrag abgeschlossen.
Am 16.02.2015 habe der Konsument von Sky ein Schreiben erhalten, im welchem das Unternehmen
ihm mitgeteilt hat, dass er aufgrund einer von Sky durchgeführten Vertragsänderung ein Sonderkündigungsrecht bekommen hat und dieses bis 01.12.2015 ausüben könnte. Herr D. hat Sky laut seiner Angaben nach am 18.11.2015 eine schriftliche Kündigung zugesendet.

Der Konsument hat aber trotz seiner Kündigung eine weitere Forderung von Sky in Höhe von € 116,94 bekommen, dass Herr D. nicht nachvollziehen könnte und außerdem fühlte er sich getäuscht und in die Irre geführt, weshalb sich Herr D. an den Konsumentenschutz Verband Österreich wandte. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich konnte eine Frau S. zufriedenstellende Lösung erreicht werden. Nicht lange nach der Versendung unseres Anschreibens, Haben wir eine schriftliche Antwort des Unternehmens erhalten in dem uns mitgeteilt worden ist das Sky Österreich Fernsehen GmbH die Kündigung rückwirkend zum 30.11.2015 eingetragen Haben und das die in der Rechnung gestellten mahn und Rücklastschrift Gebühren ausgebucht wurden.