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Dubiose Freundschaftsanfrage über Facebook

Anfang Februar 2016 hat Frau K. von dem Unternehmen T-Mobile Austria GmbH eine Rechnung für den Monat Jänner 2016 in Höhe von ca. € 240,- erhalten. Laut Angaben der Konsumentin konnte sie die angeführte Position "Einkauf digitale Güter extern" in Höhe von ca. € 170,- nicht nachvollziehen. Frau K. war der Meinung, dass diese Position vielleicht mit einer Freundschaftsanfrage über Facebook, die sie bekommen habe, im Zusammenhang stehen könnte. Anscheinend hat die Konsumentin eine Freundschaftsanfrage akzeptiert und ihre Telefonnummer bekannt gegeben, da als Profilbild das Foto einer Arbeitskollegin aufschien. Weiters habe Frau K. nichts mehr von der Person gehört. Hilfesuchend wandte sich die Konsumentin an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch die Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Frau K. vollkommen zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die T-Mobile Austria GmbH ließ mitteilen, dass in diesem Fall eine Forderungsabtretung vorgenommen werden kann, wenn die Konsumentin ihre schriftliche Zustimmung dazu erteilt, dass ihre Daten an die Firma, die die Forderung betreibt, weitergeleitet werden, damit die strittigen Gebühren dort geltend gemacht werden können. Konkret bedeutet dies für Frau K., laut Angaben des Unternehmens, dass die Gebühren für den Einkauf digitaler Güter der Konsumentin gutgeschrieben werden. Frau K. war damit einverstanden und zufrieden und hat dem Unternehmen die erforderlichen Unterlagen übermittelt.