Verkauf ja, Gewährleistung nein
Im Frühjahr 2014 habe sich Frau P. ein Mobiltelefon von der Firma "Handy City" gekauft. Ein halbes Jahr später sei die Konsumentin erneut zum besagten Unternehmen gekommen, um dort ihr Handy im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung zur Reparatur abzugeben. Da das Unternehmen jedoch nicht bereit gewesen sei die Sache mit Frau P.zu klären, wandte sie sich an den Konsumentenschutz. Trotz Einschalten des Konsumentenschutzes konnte leider keine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Das Unternehmen war nicht bereit zu dieser Angelegenheit Stellung zu beziehen bzw. dem Konsumentenschutz oder der Konsumentin zu antworten.