Verbindungsentgelte nachträglich verrechnet
Frau P. habe von dem Unternehmen UPC Telekabel Wien GmbH eine Forderung in Höhe von € 1.085,- erhalten, wobei ihre Telefonanlage gesperrt worden wäre. Irrtümlicherweise habe das Unternehmen die Verbindungsentgelte von Dezember 2013 bis Juni 2014 der Konsumentin nicht in Rechnung gestellt, wobei diese in der Rechnung von September 2014 nachträglich verrechnet worden seien. Frau P. hätte bereits einen Betrag in Höhe von € 560,- an das Unternehmen bezahlt, da für sie die gesamte Zahlung nicht sofort leistbar gewesen wäre. Der Konsumentin sei seitens UPC Telekabel Wien GmbH eine kostenlose Vertragsumstellung angeboten worden, wobei diese jedoch ohne ihre Zustimmung durchgeführt und der Vertrag bis zum Jahr 2015 verlängert worden wäre. Zusätzlich sei Frau P. ein Betrag in Höhe von € 265,- für eine ihr völlig unbekannte Mehrwertdienstnummer verrechnet worden. Aus diesen Gründen wandte sich Frau P. an die Hilfe des Konsumentenschutzes und ersuchte das Unternehmen um Überprüfung der Angelegenheit, um das Freischalten der Telefonanlage bzw. des Internets und um eine Aufklärung bezüglich der verrechneten Beträge für die Mehrwertdienstnummer. Durch die Intervention des Konsumentenschutzes konnte die Angelegenheit zur Zufriedenheit der Konsumentin gelöst werden. Frau P. habe eine Gutschrift in Höhe von € 340,- erhalten und die Stundung wurde aufgehoben.