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Neues Gerät bekommen

Mitte September 2013 hat Frau T. mit dem Unternehmen Elektro-Shop Köck GmbH einen Vertrag über den Kauf eines Fernseher der Marke Toshiba inkl. einer fünfjährigen Garantieverlängerung zum Preis von ca. € 340,- abgeschlossen. Laut Angaben der Konsumentin hat sie Ende Oktober 2015 den Fernseher aufgrund eines am Display aufgetretenen blauen Punktes bzw. einiger Streifen dem Unternehmen zur Reparatur übergeben. Die Reparatur wurde jedoch verweigert und dies mit einem Panelbruch begründet. Frau T. war der Meinung, dass dieser Mangel bei der Übergabe des Gerätes zur Reparatur nicht vorgelegen hat, zumal der Mitarbeiter des Unternehmens diesen erkennen und vermerken hätte müssen. Da die Konsumentin, fest davon überzeugt war, den Schaden nicht selbst verursacht zu haben und die Angaben des Unternehmen nicht nachvollziehen konnte, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine für Frau T. zufriedenstellende Lösung erreicht werden. Das Unternehmen Elektro-Shop Köck GmbH hat zwar bis Redaktionsschluss keine Stellung zu den Angaben der Konsumentin bezogen, jedoch hat es sich direkt bei Frau T. gemeldet und laut Angaben der Konsumentin wurde ihr die Lieferung eines neues Gerät versprochen.