Langsam wird´s langweilig......
Am 10.09.2014 habe Frau O. von "grosshandel-b2b.biz" eine Forderung in Höhe von beinahe € 40,- erhalten, weil sie sich unwissentlich auf der Homepage des Unternehmens angemeldet habe, da sie durch die Gestaltung der Homepage in die Irre geführt worden sei. Sie habe bis dato keine Belehrung über geltende Rücktrittsrechte erhalten. Die Konsumentin fühle sich getäuscht, sei überrascht über diese Kosten und ist damit zu dem Konsumentenschutz gekommen. Trotz Einschreiten des Konsumentenschutzes ist keine einvernehmliche Lösung für Frau O. erzielt worden. "Grosshandel-b2b.biz" hat, schon wieder! nicht auf die Schreiben von Frau O. oder die des Konsumentenschutzes reagiert. Demnach habe der Konsumentenschutz, Frau O. eine Rücktrittserklärung geschickt, um im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung, geschützt zu sein.