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Kombivertrag (Internet, Festnetz und Handy)

Gegenüber Herrn P. wurde seitens eines Inkassobüros im Namen der A1 Telekom Austria AG im November 2015 eine Forderung in Höhe von € 295,72 geltend gemacht. Der Konsument hat bei einer neuen Internetanmeldung erfahren, dass eine offene Forderung auf seiner ehemaligen Adresse von dem Inkassobüro betrieben wird. Laut Angaben des Konsumenten hat er einen Kombivertrag (Internet, Festnetz und Handy) bei der A1 Telekom Austria AG gehabt. Da er nur die Internetleistungen in Anspruch genommen hat, hatte er die Festnetz- und Handyanschlüsse nicht aktiviert und dem Unternehmen am 27.02.2015 die Kündigung des Internets, womit er das Gesamtpaket gemeint hatte, bekanntgegeben. Daraufhin hat der Konsument erfahren müssen, dass die Kündigung des Internets akzeptiert wurde, wobei der Festnetzanschluss, ohne seine Zustimmung bzw. ohne dass er darauf hingewiesen wurde, aktiviert worden sei. Infolgedessen hat sich der Konsument erneut an die A1 Telekom Austria AG gewandt und gesagt, dass die Kündigung das gesamte Kombipaket betrifft. Da Deutsch nicht seine Muttersprache ist, ist er davon ausgegangen, dass die Kündigung womöglich missverstanden wurde. Hilfesuchend hat sich Herr P. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, Herrn P. vollkommen zufriedenstellende Lösung gefunden werden: im Kulanzweg wurde der Fall bei dem Inkassobüro entzogen und die offene Forderung gutgeschrieben.