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Kauf von digitale Güter

Anfang November 2015 wurde gegenüber Frau F. seitens des Unternehmens T-Mobile Austria GmbH (Telering) eine Forderung in Höhe von ca. € 70,- geltend gemacht. Laut Angaben der Konsumentin konnte sie, die in Rechnung gestellte Position "Einkauf digitale Güter extern", nicht nachvollziehen. Frau F. wollte dem Unternehmen bekannt geben, dass ihr minderjähriger Bruder zu keinem Zeitpunkt Spiele heruntergeladen bzw. gekauft hat. Da sie auf keinem grünen Zweig mit dem Unternehmen kommen konnte, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch die Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Frau F. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Die T-Mobile Austria GmbH (Telering) ließ in erster Linie mitteilen, dass Ende April 2015 ein Kauf von digitaler Güter stattgefunden habe. Das Unternehmen ließ mitteilen, dass die Gebühren für den Einkauf digitaler Güter extern von der Rechnung vom November 2015 abgerechnet wurden und gutgeschrieben werden. Diese Gebühren werden gemeinsam mit dem Einspruch und den Daten von Frau F. an die Firma MES Advertiving Ges.m.b.H weitergegeben. Die Konsumentin zeigte sich mit dem Vorschlag des Unternehmens einverstanden und hat die erforderlichen Dokumente übermittelt.