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Alltagsnutzung des Handys verursacht einen Wasserschaden?

Im November 2014 habe Frau S. von Media Markt Passau ein Samsung Galaxy Alpha zum Preis von ca. € 550,- gekauft. Im März 2015 sei der erste Mangel (Fingerprint) aufgetreten, wobei die Konsumentin das Gerät zur Reparatur eingeschickt habe. Des Weiteren sei nach kurzer Zeit ein neuer Fehler (kein Empfang) aufgetreten, weshalb Frau S. es das zweite Mal zur Reparatur eingeschickt habe. Das Handy sei somit das zweite Mal repariert worden, wobei jedoch diese Reparatur erfolglos gewesen sei. Der Konsumentin sei seitens Media Markt Passau mitgeteilt worden, dass ein Wasserschaden vorhanden und somit das Gerät irreparabel wäre. Frau S. sei der Meinung, dass die Mängelbehebung und die Begründung eine Schutzbehauptung darstelle, weshalb die Konsumentin von ihrem Recht auf Wandlung des Kaufvertrages Gebrauch machen werde, sollte Media Markt Passau das Gerät nicht umgehend austauschen. Da ein der Konsumentin nicht zufriedenstellendes Angebot gemacht worden sei, habe sich Frau S. an die Presseabteilung des Konsumentenschutz Verbandes gewandt. Trotz Vermittlung durch die Presseabteilung des Konsumentenschutz Verbandes, war die Media Markt Passau nicht bereit, auf Kulanz, die Ware entweder umzutauschen oder die Wandlung des Kaufvertrages an zu erkennen, mit der Begründung, dass einen Wasserschaden durch das Verschulden der Konsumentin verursacht sei.