Für Garantiereparatur bezahlen?
Herr E. hat sein Mobiltelefon aufgrund des defekten Lautsprechers, bei der Hutchison Drei Austria GmbH zur Reparatur abgegeben. Laut Angaben des Konsumenten hat er die Information erhalten, dass es sich um eine Garantiereparatur handelte, wobei dies zudem auch auf der Auftragsbestätigung vermerkt war. Herrn E. wurde seitens des Unternehmens mitgeteilt, dass das Gerät an den Hersteller gesendet werde. Der Konsument hat jedoch nach Erhalt des Kostenvoranschlages festgestellt, dass das Gerät samt seinen Kontaktdaten entgegen der Zusage des Unternehmens an eine dritte Firma gesendet wurde. Herr E. hat sich daraufhin an den Hersteller gewandt, wobei dieser keine Information über die Reparatur erhalten hat. Herr E. hat daraufhin den Hinweis erhalten, dass ein neues Gerät zur Abholung bereit liegt, erhalten, er jedoch einen Betrag in Höhe von ca. € 120,- leisten muss. Da der Konsument nicht nachvollziehen konnte, weshalb seitens des Unternehmens, ohne jegliches Einverständnis bzw. Zustimmung seinerseits, seine Daten an ein anderes Unternehmen weitergegeben wurden und er für den Austausch bezahlen sollte, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich konnte eine Herrn E. zufriedenstellende Lösung erreicht werden. Die Hutchison Drei Austria GmbH teilte dem Konsumenten mit, dass es sich bei dem Unternehmen um einen Reparaturpartner der Hutchison Drei Austria GmbH und des Herstellers handelte. Im Falle einer Reparatur werden die Daten für etwaige Rückfragen aufgenommen. Zudem wurden die Kosten für den Austausch seitens der Hutchison Drei Austria GmbH übernommen und Herr. E hat ein neues Mobiltelefon erhalten.