Neuer Vertragsabschluss ohne Kenntnis darüber zu haben?
Herr S. hat am Ende Mai 2013 bei der A1 Telekom Austria AG einen Vertrag mit einer 24-monatigen Bindung abgeschlossen und ein neues Mobiltelefon erhalten. Laut Angaben des Konsumenten hat er dem Unternehmen Anfang April 2015 die Kündigung des Vertrages übermittelt und ihm seitens des Unternehmens Mitte April 2015 die Bestätigung über die Rufnummernmitnahme ausgestellt wurde. Herr S. hat daraufhin festgestellt, dass er eine neue Rufnummer seitens des Unternehmens erhalten hat mit einer Bindung bis Anfang Juni 2016, obwohl er dies nie gewünscht hat. Er hat keinerlei Informationen diesbezüglich erhalten und konnte auch nicht nachvollziehen, weshalb ihm eine neue Rufnummer zur Verfügung gestellt wurde, zumal er den Anbieter gewechselt und die frühere Rufnummer portiert hat. Aufgrund dessen wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine den Konsumenten zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die A1 Telekom Austria AG teilte dem Konsumenten mit, dass er eine vertragliche Bindung von 38 Monaten unterschrieben hat und diese bis Juni 2016 aufrecht bleibt.