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Abzocke nach altbekanntem Muster

Kurz vor Schulbeginn des Jahres 2014 habe Herr A. minderjähriger Sohn von Herrn Mag. H. seitens von "grosshandel-b2b.biz eine Forderung in Höhe von € 240,- erhalten. Zusätzlich habe der Vater bereits eine Forderung in Höhe von € 35,70 bezahlt. Der minderjährige Sohn habe sich unwissentlich auf der Homepage angemeldet, da er durch die Gestaltung dieser in die Irre geführt worden sei. Weder er, noch sein gesetzlicher Vertreter hätten bis dato eine Belehrung über geltende Rücktrittsrechte erhalten. Weil der Vertrag von ihm, als gesetzlichen Vertreter, nicht genehmigt worden sei und grosshandel-b2b.biz auf keinem Schriftverkehr eingegangen sei, wandte er sich an den Konsumentenschutz. Trotz Einschreiten des Konsumentenschutzes ist keine einvernehmliche Lösung für den Konsumenten gefunden worden. Grosshandel-b2b.biz hat es, wieder Mal(!) nicht für nötig gehalten dem Vater oder dem Konsumentenschutz zu antworten, geschweige denn ihnen entgegenzukommen.