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Mit Beweis kann man alles erledigen!

Gegenüber Frau V. wurde seitens des Unternehmens T-Mobile Austria GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 30,- geltend gemacht. Die Konsumentin konnte den Erhalt der Forderung nicht nachvollziehen, da sie die gemahnte Rechnung bereits nachweislich am 12. Juni 2015 beglichen hat. Frau V. hat sich durch das Verhalten und die Vorgehensweise des Unternehmens getäuscht gefühlt. Die Konsumentin hat gegen die gegenständliche Forderung Einspruch erhoben, da sie nicht bereit war die zu Unrecht geforderten Mahnspesen und den Rechnungsbetrag doppelt zu bezahlen und wandte sich damit hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine für Frau V. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Der Betrag in Höhe von € 26,80 wurde dem Kundenkonto der Konsumentin gutgeschrieben. Die Mahnspesen und Zinsen in Höhe von € 4,90 wurden der Konsumentin als eine Gutschrift in Höhe von € 10,- brutto eingetragen.