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Fehlenden Netzabdeckung

Frau H. hat im Juni 2014 mit der T-Mobile Austria GmbH einen Vertrag abgeschlossen. Die Konsumentin ist ins Burgenland umgezogen und an ihrem neuen Wohnort sowie im Umkreis von 7 km war keine Netzabdeckung vorhanden. Laut Angaben der Konsumentin hat sie sich diesbezüglich mit dem Unternehmen in Verbindung gesetzt, jedoch ohne eine positive Rückmeldung zu erhalten. Frau H. konnte aufgrund der fehlenden Netzabdeckung an ihrem Wohnort, an dem sie die meiste Zeit verweile und das Handy nutzte, die Leistungen des Unternehmens künftig nicht im bisherigen Ausmaß in Anspruch nehmen, weshalb sie um unverzügliche Auflösung des Vertrages ersucht hat. Hilfesuchend hat sich Frau H. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt.
Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, Frau H. zufriedenstellende Lösung gefunden werden: der Tarifwechsel wurde in den Tarif My Mobile Light i vorgenommen und die Kündigung mit Ablauf der Mindestvertragslauszeit vermerkt.