Vertragsabschluss bestätigt !
Gegenüber Frau R. sei seitens eines Inkassobüros im Namen des Unternehmens sparfon GmbH eine Forderung in Höhe von € 357,- geltend gemacht worden. Laut Angaben der Konsumentin habe sie jedoch keinen Vertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen. Da Frau R. die Forderung nicht nachvollziehen konnte und mit dem Unternehmen keine Einigung finden konnte, wandte sie sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes. Durch Einschalten des Konsumentenschutzes konnte die Angelegenheit teilweise positiv geklärt werden. Das Unternehmen übermittelte einen Mitschnitt des Telefongespräches, mit welchem es bestätigte, dass ein Vertrag abgeschlossen wurde, wobei die Forderung jedoch auf einen Betrag in Höhe von € 150,- reduziert wurde und Frau R. damit einverstanden war.