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Forderungen, jedoch kein Vertrag

Herr F. habe seitens eines Inkassobüros Forderungen in Höhe von € 410,- im Namen der Firma "Sparfon GmbH" erhalten, obwohl laut seinen Angaben er nie mit dem Unternehmen einen Vertrag abgeschlossen habe. Der Konsument habe diese Forderungen nicht nachvollziehen können, weshalb er sich hilfesuchend an das Konsumentenschutz wandte. Nach Einschalten des Konsumentenschutzes konnte die Angelegenheit zur Zufriedenheit des Konsumenten gelöst werden, da "Sparon GmbH" den entstandenen Vertrag - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - mit sofortiger Wirkung beendet und die Forderungen gegen Herrn F. ausgebucht.