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Nach Einspruch kommt Forderung?

Gegenüber Herrn A. wurde seitens eines Inkassobüros im Namen der Hutchison Drei Austria GmbH eine Forderung in Höhe von € 545,28 geltend gemacht. Laut Angaben des Konsumenten hat er im Oktober 2014 eine Rechnung wegen Verrechnung von Datendiensten beeinsprucht und mit Ende November 2014 diesbezüglich eine Gutschrift erhalten. Da aus der Sicht des Konsumenten kein falsches Verhalten gesetzt wurde bzw. die Kosten womöglich aufgrund der Verzögerung im Zuge der Bearbeitung des Einspruches entstanden sind und er bereits einen Betrag in Höhe von € 45,- an das Inkassobüro geleistet hat, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich sowie seiner Presseabteilung konnte eine, Herrn A., zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die Hutchison Drei Austria GmbH ließ über das Inkassobüro mitteilen, dass aus Kulanzgründen auf eine weitere Betreibung verzichtet wird und der Akt außer Evidenz genommen wurde.