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Handyschaden nicht gedeckt?

Am 15.02.2013 habe Frau O. einen Versicherungsvertrag zum Alltagsschutz eines Samsung Galaxy Note II über ihren Netzanbieter bei der Integral Insurance Broker GmbH abgeschlossen. Ende Juni 2014 sei Frau O. beim Aussteigen aus dem Auto das Handy auf der Straße gefallen und folglich sei ein LKW darüber gefahren. Des Weiteren vermerkte Frau O. dass trotz des ordnungsgemäß gemeldeten Schadens die Deckung seitens der Integral Insurance Broker GmbH am 11.07.2014 abgelehnt worden sei, weshalb sich Frau O. an den Konsumentenschutz wandte.

Trotz Einschreiten des Konsumentenschutzes konnte keine positive Lösung für Frau O. gefunden werden, weil Integral Insurance Broker GmbH auf die mehrfachen Interventionen des Konsumentenschutzes nicht reagiert hat.