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Warum gültiges Pickerl?

Herr R. habe vor kurzer Zeit von dem Unternehmen AUTOCENTER ALTMANNSDORF ein Auto (BMW 318) gekauft. Beim Kauf habe das Fahrzeug über ein neues Pickerl verfügt und aus dem Gutachten seien nur leichte Mängel ersichtlich gewesen, weshalb der Konsument den Kaufvertrag nicht besonders genau geprüft habe. Dadurch sei ihm nicht aufgefallen, dass der Zustand des Fahrzeugs vom Unternehmen als der Klasse 4 entsprechend qualifiziert worden sei. Da nun zwei schwere Mängel hervorgekommen seien und der Konsument das Unternehmen diesbezüglich nicht erreichen habe können, wandte sich Herr R. an den Konsumentenschutz. Trotz Einschaltens des Konsumentenschutzes konnte leider keine einvernehmliche Lösung erreicht werden. Das Unternehmen war nicht bereit, in dieser Angelegenheit Stellung zu beziehen bzw. dem Konsumentenschutz oder dem Konsumenten zu antworten, geschweige denn diesem entgegenzukommen.