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Störung behoben, es kann weitergehen

Kurz nach Ostern 2015 habe Herr M. mit "Vaduva KG" einen Vertrag über den Kauf eines Gebrauchtwagens der Marke VW Passat Variant Eco. Blue Motion 1,9 TDI zum Preis von € 10.400,- abgeschlossen. Vier Tage nach Übergabe des Fahrzeuges sei die Warnanzeige des Bordcomputers, nämlich "Störung, zur Werkstatt", aufgeleuchtet. Damit sei er zu dem Unternehmen gegangen, um es im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung zu reklamieren, wobei ihm gesagt worden sei, er möge die Meldung des Bordcomputers einfach bei einem Mechaniker löschen lassen, weil er sehr viel mit dem Fahrzeug in der Stadt gefahren und das normal sei. Unzufrieden mit dem Resultat kam Herr M. damit zu dem Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes hat sich "Vaduva KG" überrascht gefühlt von dem Stand der Dinge, da sich der Konsument nicht mehr nach der Fehlerlöschung gemeldet hat und das Unternehmen erst durch das Schreiben des Konsumentenschutzes über den Defekt an dem Auto informiert wurde. "Vaduva KG" hat schließlich angeboten, das Auto auf eigene Kosten zu reparieren.