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Letztendlich blos für verursachten Schaden gezahlt

Herr Dipl. Ing. J. habe bei "DriveNow Austria GmbH" regelmäßig Autos gemietet. Am zweiten Nikolaus-Tag 2014 habe er beim Ausparken einen Schaden verursacht, das Unternehmen umgehend benachrichtigt sowie eine Selbstanzeige erstattet. Danach habe er zunächst eine Schadenkalkulation nach Eurotax in Höhe von knapp € 1.000,- erhalten. Nachdem der Konsument diese Vorgehensweise beanstandet habe, hätte ihm das Unternehmen eine Rechnung samt Aufstellung des Schadenersatzanspruches in Höhe von € 900,- übermittelt, die wiederum beanstandet worden sei. Herr Dipl. Ing. J. sei der Meinung, dass die Behebung des Schadens wesentlich kostengünstiger sei und einen Betrag von € 300,- nicht übersteigen dürfe. Mit dieser Angelegenheit und einer gehörigen Portion Endtäuschung kam er zum Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes hat "DriveNow Austria GmbH" geantwortet, dass Sie von der Kundenzufriedenheit lebe und da das Unternehmen irrtümlicherweise den Selbstbehalt zzgl. 20 % Mehrwertsteuer verrechnet hat, ist es auf das Angebot von Herrn Dipl. Ing. J. eingegangen, womit letztendlich der verursachte und zugegebene Schaden beglichen wurde.