Teilpositiv, letztendlich doch besser wie gar nichts!
Im Sommer des Jahres 2010 habe Herr K. ein Fahrzeug der Marke Land Rover vom Typ Defender zum Preis von € 35.250,- gekauft. Im März dieses Jahres sei ein Schaden an dem Fahrzeug aufgetreten, der eindeutig auf einen Produktionsmangel zurückzuführen sei (die Zahnräder hätten sich buchstäblich zerrieben). Zwar räume der Konsument ein, dass er die letzte Inspektion nicht von einem Vertragspartner der "Jaguar Land Rover Austria GmbH" habe durchführen lassen und dass die Gewährleistungsfrist abgelaufen sei, sei jedoch der Ansicht, dass er nicht für offensichtliche Produktionsmängel einzustehen habe, da solche Teile ein "Autoleben" lang halten müssten. Auch habe der Konsument nichts tun können, um diesen Schaden zu verhindern. Da er seitens von "Jaguar Land Rover Austria GmbH" keine positive Antwort erhalten habe, wandte er sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes, hat "Jaguar Land Rover Austria GmbH" letztendlich doch unpräjudiziell 50 % der Materialkosten übernommen.