Wiederholt Mängel
Herr N. habe im März 2009 einen Motorroller von der A.T.U Auto-Teile-Unger GmbH & Co. KG gekauft. Laut Angaben des Konsumenten sei das Fahrzeug dem Unternehmen aufgrund diverser Mängel bereits sechs Mal zur Reparatur übergeben worden. Das Fahrzeug sei zuletzt Anfang April 2015 in der Werkstatt des Unternehmens gewesen, jedoch sei der Mangel nicht behoben bzw. gefunden worden. Da sich Herr N. aufgrund seiner Krankheit in einer schlechten gesundheitlichen Verfassung befinde und kaum gehen könne, stelle der Roller für ihn eine Lebensnotwendigkeit dar. Aufgrund der mehrmaligen erfolglosen Reparaturen habe Herr N. dem Unternehmen den Rückkauf zum Preis von € 550,- bzw. den Umtausch gegen einen neuen Motorroller anbieten wollen, weshalb er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz wandte. Mit Unterstützung des Konsumentenschutzes konnte für Herrn N. eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die A.T.U Auto-Teile-Unger GmbH & Co. KG ließ den Motorroller in einer anderen Niederlassung reparieren.