Bei der Tombola Vespa gewonnen - Herausgabe wird verweigert!
Im August 2014 habe Frau C. von dem Unternehmen Leo Taudien auf einer Open Air Veranstaltung bei der Tombola eine Vespa 125 ccm im Wert von € 3.499,- gewonnen. Laut Angaben der Konsumentin habe das Unternehmen die Herausgabe des Rollers verweigert, obwohl bei der Veranstaltung bei der Gewinnziehung Fotos und Videos mit Frau C. gemacht worden seien. Da Frau C. die Angelegenheit nicht klären konnte, wandte sie sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes. Nach Einschalten des Konsumentenschutzes unterbreitete Leo Taudien der Konsumentin zwei Vorschläge, da bei dem Event ein Minus gemacht wurde und Frau C. entweder ein Betrag in Höhe von € 1.000,- oder die Auslieferung der Vespa erst mit März 2015 angeboten werden konnte. Frau C. entschied sich für die Auslieferung der Vespa, sodass die Angelegenheit zur Zufriedenheit der Konsumentin gelöst wurde.