Rückbuchung nach Einsicht
Herr Dr. L. sei Anfang dieses Jahres mit einem von "AvisBudget Autovermietung GmbH&co. KG" gemieteten Fahrzeug unterwegs gewesen. Aufgrund eines nicht selber verursachten, technischen Defektes sei ihm seitens des Unternehmens ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt worden.
Der Konsument habe das Ersatzfahrzeug ordnungsgemäß bei einer Filiale des Unternehmens am Flughafen Düsseldorf zurückgebracht, ohne dass ein Unfall oder ein Schaden sowohl bei dem Mietwagen als auch bei dem Ersatzfahrzeug festgestellt worden sei. Zudem habe "AvisBudget Autovermietung GmbH&co. KG" von der Visakarte des Herrn Dr. L. ohne jegliche Verständigung oder Information einen Betrag in Höhe von knapp € 1.100,- abgebucht, obwohl ihn kein Verschulden treffe. Da er die Handlungsweise des Unternehmens überhaupt nicht habe nachvollziehen können, wandte er sich an den Konsumentenschutz. Dank Einschreiten des Konsumentenschutzes wurde eine positive und schnelle Lösung für Herrn Dr. L. erzielt. "AvisBudget Autovermietung GmbH&co. KG" hat eine Rechnungskorrektur vorgenommen und dem Konsumenten das Geld abzüglich des vereinbarten Mietpreises innerhalb kürzester Zeit zurückgebucht.