Nächtliches Abschleppen mit Folgen
Das Fahrzeug von Herrn N. sei am 29.12.2014 um ca. 00:50 Uhr durch "ABW Abschleppdienst GmbH" im Auftrag von ÖAMTC abgeschleppt worden. Dabei seien laut Aussage des Konsumenten mehrere Schäden an seinem Auto entstanden, die eingesehen und auch repariert hätten werden sollen. Der Konsument habe für die Zeit, in der sein Fahrzeug in der Werkstatt repariert werde, einen Leihwagen bekommen, da er darauf angewiesen sei. Auch würde die Reparatur frühestens in 14 Tagen beginnen. Da es zu Unklarheiten bezüglich der Begleichung der Rechnung des Mietwagens zwischen dem Unternehmen und dem Konsumenten gegeben habe, wandte sich letzterer an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes stellte sich heraus, dass der Konsument nur die Reparatur des Schadens bedingt durch das Abschleppen hat reparieren lassen und seitens von "ABW Abschleppdienst GmbH" die Kosten seiner ursprünglichen Reparatur (weshalb er auch besagtes Unternehmen angefordert hat) sowie des Leihwagens und der eigenen Versicherung habe erzwingen wollen.