Wurden tatsächlich alle Arbeiten aus der Rechnung durchgeführt?
Frau Y. habe im November 2014 zwei Mal ihr Fahrzeug zu dem Unternehmen Autohaus Kamper GmbH zur Reparatur gebracht. Für die erste Reparatur habe sie einen Betrag in Höhe von € 593,- bezahlt. Aufgrund eines Motorausfalls kurz nach Abholung des Autos habe sie es zurück in die Werkstatt gebracht. Für die zweite Reparatur sei ein Betrag in Höhe von € 347,- in Rechnung gestellt worden. In Folge einer Überprüfung sei festgestellt worden, dass zwei Einspritzdüsen nicht ausgetauscht, sondern nur gereinigt worden seien, obwohl beide als Ersatzteile verrechnet worden seien. Zusätzlich sei der Zahnriemen bei einem der Reparatureinsätze angeblich nur festgeschraubt worden, weshalb die Spannrolle gerissen sei, somit habe der komplette Zahnriemen ausgetauscht werden müssen. Der komplette Ausbau des Zylinderkopfes sei in keiner Rechnung angeführt worden, obwohl dieser laut Angaben der Konsumentin durchgeführt worden sei. Infolgedessen habe die Konsumentin an der Echtheit der in Rechnung gestellten Arbeiten und Ersatzteile gezweifelt, weshalb sie die Autohaus Kamper GmbH über den Konsumentenschutz ersuchte, ihr ein Protokoll bezüglich der durchgeführten Arbeiten zukommen zu lassen. Trotz Unterstützung des Konsumentenschutzes konnte leider keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, da das Unternehmen Autohaus Kamper GmbH nicht bereit war dem Konsumentenschutz oder Frau Y. zu antworten bzw. Stellung zum dargestellten Sachverhalt zu nehmen.