Rostschaden oder einfacher Mangel?
Der Ehemann von Frau S. habe in 2011 ein Fahrzeug Audi Q7 von dem Unternehmen "Porsche Inter Auto GmbH & Co KG" zum Preis von € 70.000,- gekauft. Frau S. habe bemerkt, dass sich an den Gummilippen unterhalb der Seitenfenstern Verformungen als Luftblasen bilden. Die Konsumentin sei davon ausgegangen, dass diese auf Rostbildung des Unterbaus zurück zu führen seien und habe die Mängel reklamiert. Seitens des Unternehmens sei eine Behebung aufgrund eines noch nicht gedeckten Karosserieschadens bzw. Lackmangels abgelehnt worden, weshalb Frau S. sich an den Konsumentenschutz wandte. In Folge der Unterstützung des Konsumentenschutzes wurde seitens "Porsche Inter Auto GmbH & Co KG" nochmals eine Überprüfung der Mängel durchgeführt, wobei kein Rostschaden sondern die Lösung der Gummibeläge vom Metallrahmen an den Türen festgestellt wurde. Der Konsumentin wurde die kostenlose Behebung als Sonderkulanz angeboten, da die Familie S. ein Stammkunde bei dem Unternehmen ist.