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Auto zur Verschrottung und Abmelden übergeben, jedoch Mahnung erhalten

Herr G. habe im Jänner 2013 sein Unfallfahrzeug der Opel & Beyschlag GmbH zwecks Verschrottung bzw. Verwertung und den Typenschein zwecks Abmeldung übergeben. Dabei sei ihm mitgeteilt, worden, dass das Unternehmen die Verschrottung und Verwertung sowie alle Formalitäten der Abmeldung durchführen werde und die Abwrackprämie zwecks Gegenrechnung des Restwerts an das Leasingunternehmen überweisen werde. Der Konsument habe bis auf eine Mahnung bezüglich einer offenen Forderung in Höhe von € 360,- seitens der Opel & Beyschlag keine weitere Information erhalten, sondern sei von ihr geklagt worden. Zusätzlich sei von der Landespolizeidirektion Wien eine Strafe in Höhe von € 250,- gegen den Konsumenten verhängt worden, da das Fahrzeug angeblich erst im Juni 2014 abgemeldet worden sei und die Kennzeichen nicht abgegeben worden seien. Trotz Unterstützung des Konsumentenschutzes konnte keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, weil die Opel & Beyschlag GmbH leider nicht bereit war, eine Stellung zum oben dargestellten Sachverhalt zu nehmen.