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Tippfehler bei Autobahn Vignette

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Der Konsument mit Wohnsitz in Deutschland hatte am 7.2.2025 eine 10- Tages Autobahn-Vignette und am 27.2.2025 eine Autobahnvignette für 2 Monate von der Asfinag Maut Service GmbH gekauft. Da das alte Pkw – Kennzeichen (M – MH 5310), dem neuen/aktuellen Kennzeichen (M – H 8687) sehr ähnlich ist, unterlief dem Konsumenten aus Versehen ein Tippfehler und er gab beim Kennzeichen für die Vignetten ein M zuviel ein. Aus diesem Grund erhielt er für die Fahrt durch Österreich am 7.2.2025 ein Ersatzmaut – Rechnung von der Asfinag Maut Service GmbH. Da der Konsument sowohl im Februar als auch März 2025 mehrfach ebenfalls durch Österreich fuhr, befürchtete er weitere Ersatzmaut Rechnungen. Da es sich lediglich um einen Tippfehler handelte, ersuchte der Konsument die Asfinag Maut Service GmbH auf die Ersatzmaut zu verzichten und die 2-Monatsvignette auf das richtige Kennzeichen umzuschreiben. Da die Asfinag Maut Service GmbH diesem Ansuchen des Konsumenten nicht nachkommen wollte, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. 

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung setzten sich mit der Asfinag Maut Service GmbH in Verbindung und legten das Anliegen des Konsumenten ausführlich dar. Da es sich um einen über 80-jährigen Konsumenten handelte, war man  einer positiven Erledigung zuversichtlich. Zwar lehnte die Asfinag Maut Service GmbH die Stornierung der Ersatzmaut ab, der Bitte, die 2- Montats-Vignette auf das richtige Kennzeichen um zu schreiben, kam sie jedoch zur Zufriedenheit des Konsumenten umgehend nach.