Am 20.12.2024 lieh sich der Konsument einen Pkw bei der Free2move Österreich GmbH. Nachdem der Konsument einige Zeit gefahren war, ertönte plötzlich während der Fahrt in einer Linkskurve ein akustisches Signal, das der Konsument zunächst nicht identifiziere oder qualifizieren konnte. Nach der Fahrt erhielt der Konsument eine SMS mit einer Schadenmeldung: Der Sensor hat einen Schaden gemeldet. Der Konsument konnte den Inhalt dieser SMS nicht nachvollziehen, und er erhielt seitens der Hotline des Unternehmens die Nachricht, dass er den Schadenbericht ausfüllen müsse. Obwohl er erklärte, dass er keinen Schaden verursacht hätte, wurde ihm gesagt, er müsse trotzdem den Unfallbericht ausfüllen. weiters wurde ihm seitens des Unternehmens mitgeteilt, dass das Auto begutachtet würde(am Folgetag): würde dann ein Schaden festgestellt, dann hätte er die Reparaturkosten zu zahlen. Da der Konsument jedoch vor Antritt der Fahrt zahlreiche Fotos vom gegenständlichen PKW aufgenommen hatte, die Vorschäden dokumentierten, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich, da er keinen Schaden verursacht hatte und deshalb auch nicht bereit war, allfällige Reparaturkosten zu übernehmen.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung setzten sich mit der Free2move Österreich GmbH in Verbindung und legten die Sichtweise des Konsumenten ausführlich dar. Der Konsument erhielt kurz darauf von der Free2move Österreich GmbHdirekt die Rückmeldung, dass die entstandene Beschädigung als geringfügig zu qualifizieren wäre und man deshalbkeinerlei weitere Forderung gegen den Konsumenten geltend machen werde.