Die Konsumentin hatte bei der Deutsche Bahn AG ein Deutschland Ticket (als Abonnement) erworben. Der Konsumentin wurde seitens des Unternehmens versichert, dass dieses Abo immer vor dem Zehnten des Monats gekündigt werden könnte. Die Konsumentin kündigte das Deutschland Ticket Abo am 9.8.2023 (fristgerecht) und zwar über das Abo Portal auf der von der Deutsche Bahn AG dafür vorgesehenen Internetsite, wobei eine Kündigungsbestätigung übermittelt wurde. Allerdings erhielt die Konsumentin weitere Zahlungsaufforderungen für das Abo trotz erfolgter Kündigung. Die Konsumentin versuchte zunächst, das Problem selbstständig aufzuklären, was ihr jedoch nicht gelang. Da die Konsumentin nicht wusste, wie sie trotz erfolgter Kündigung des Abos die Zahlungsaufforderungen stoppen könnte, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Der Konsumenten Schutz Verband Österreich und seine Presseabteilung legten dem Unternehmen nochmals da, dass die Konsumentin eine Kündigung durchgeführt und auch eine Bestätigung dafür erhalten hatte. Nach einiger Zeit wurde die Rückmeldung seitens des der Deutsche Bahn AG erstattet, dass aufgrund eines Systemfehlers das Abo doppelt angelegt worden wäre und fälschlicherweise deshalb auch Beträge doppelt abgebucht worden wären. Die Kündigung wäre nur für ein Abo durchgeführt worden. Das Deutschlandticket wäre rückwirkend storniert worden, jedoch verblieb auf dem Vertragskonto der Konsumentin eine offene Forderung inklusive der entstandenen Gebühren bestehen. Die Deutsche Bahn AG räumte ein, dass das Mahnschreiben an die Konsumentin deshalb auch nicht zurecht erfolgt wäre. Das Unternehmen sicherte zu, dass alle offenen Forderungen sowie Gebühren storniert werden würden und dass die Zahlungsaufforderung und damit in Zusammenhang stehende Schreiben als gegenstandslos betrachtet werden können. Das Anliegen der Konsumenten konnte somit erfolgreich gelöst worden, diese bedankte sich beim Konsumentenschutz Verband Österreich für die geleistete Hilfe.