Herr G. mietete von der Sixt GmbH & Co Autovermietung KG von 29.09.2023 bis 30.09.2023 einen Kastenwagen. Nach der Rückgabe wurde der Konsument von der Sixt GmbH & Co Autovermietung KG informiert, dass er das Fahrzeug durch einen Kratzer beschädigt hätte. Daraufhin erhielt der Konsument seitens des Unternehmens mehrere Bilder des angeblich verursachten Schadens, diverse Schadenmeldungen sowie ein Gutachten mit Rechnung zur Behebung des Schadens.
Da Herr G. das gegenständliche Fahrzeug vor Rückgabe kontrollierte und keinerlei Schaden feststellen konnte und deshalb auch nicht bereit war, der Zahlungsaufforderung seitens des Unternehmens Folge zu leisten, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung legten dem Unternehmen das Anliegen des Konsumenten nochmals dar, insbesondere, dass dieser sicher sei, das Fahrzeug nicht beschädigt zu haben. Kurz darauf erhielt der Konsumentenschutz Verband Österreich zur Zufriedenheit des Konsumenten die Rückmeldung der Schadenabteilung der Sixt GmbH, dass diese den gegenständlichen Vorfall nochmals überprüft hätte und kulanzhalber von einer Schadenersatzforderung absehen würde.