Am 05.01.2023 retournierte Herr F. wegen Tarifanpassung ungültig gewordene Fahrscheine bei der Wiener Linien GmbH & Co KG im Gesamtwert von EUR 87,90. Unter Einbehalt einer 10 %igen Manipulationsgebühr wurden ihm aber lediglich EUR 79,11 auf seiner Kreditkarte gutgeschrieben. Da der Konsument vom Unternehmen nicht aufgeklärt wurde, wie weit eine Manipulationsgebühr in diesem Fall überhaupt zulässig ist und er sich auch nicht damit abfinden wollte, dass EUR 8,79 ohne sein Verschulden oder Zutun bei Rückgabe abgelaufener Fahrscheine einbehalten wurden, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Die Wiener Linien lehnten es ab, mit dem Konsumentenschutz Verband Österreich betreffend das vom Konsumenten vorgebrachte Anliegen inhaltlich zu kommunizieren. Trotz zahlreicher Kontaktaufnahmen mit dem Unternehmen, wurde das Anliegen des Konsumenten weder dem Konsumentenschutz Verband Österreich noch dem Konsumenten selbst beantwortet.