Der Sohn von Frau A. wurde am 14.08.2022 bei einer Fahrscheinkontrolle in einem Zug der ÖBB-Personenverkehr AG ohne gültigen Fahrschein angetroffen, weshalb er eine Fahrgeldnachforderung von gesamt € 135,- (ink. Bearbeitungsgebühr) zu entrichten sollte. Dies, obwohl er ein Top-Jugendticket der ÖBB vorweisen konnte, welches Schülern und Lehrlingen die Freifahrt bis zum 24. Geburtstag in Wien, Niederösterreich und Burgenland ermöglicht. Da die Konsumentin mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden war, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Durch die Vermitlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte ein für Frau A. erfreuliches Ergebnis erzielt werden: Die ÖBB-Personenverkehr AG begründete zwar die Richtigkeit dieser Vorgehensweise damit, dass der Sohn der Konsumentin ein Top-Jugendticket vorgewiesen hatte, dieses aber nicht mehr gültig gewesen war, da das das Lehrverhältnis zu diesem Zeitpunkt nicht mehr bestanden hatte. Dennoch bot die ÖBB-Personenverkehr AG als Kulanzlösung einen Gutschein in der Höhe von rund € 68,- , der Hälfte der Forderung an, wenn die Konsumentin die offene Nachforderung zeitgerecht begleichen würde. Die Konsumentin akzeptierte das Kulanzangebot der ÖBB-Personenverkehr AG.