Frau S. und eine Kollegin hatten für die Anreise zu einem Kongress in Deutschland Tickets bei der ÖBB-Personenverkehr AG (Sparschiene) gebucht. Aufgrund von Covid-19 Maßnahmen wurde der Kongress jedoch abgesagt, wodurch auch der Grund der Reise hinfällig wurde. Eine Refundierungsanfrage von Frau S. bei der ÖBB-Personenverkehr AG wurde mit der Begründung, dass Tickets "Sparschiene" aufgrund von Covid-19 weder stornier- noch refundierbar wären, da sich der Zugverkehr trotz Covid-19 im Normalbetrieb befände, negativ beantwortet. Auch eine Kulanz wurde (zunächst) ausgeschlossen. Da sich Frau S. mit diesem Vorschlag nicht zufrieden geben wollte, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Durch die Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte rasch eine für Frau S. akzeptable Lösung gefunden werden. Zwar beharrte die ÖBB Personenverkehr AG auf die im Vorfeld geäußerte Ansicht betreffend die Stornierbarkeit von Tickets "Sparschiene", dennoch kam das Unternehmen Frau S. insofern auf kulante Weise entgegen, als sie ihr die nicht genutzten Tickets in Form eines ÖBB Gutscheins zum Gegenwert anbot, was die Konsumentin gerne akzeptierte.