Auto mit Getriebeschaden
Ende Februar 2019 kaufte sich Herr S. bei der Firma "Fun Automobile OG" einen Gebrauchtwagen der Marke Audi. Der Konsument teilt uns mit, dass ihm dabei versichert wurde, dass er eine Gewährleistung von 6 Monaten sowie eine Garantie von 12 Monaten auf Motor und Getriebe habe. Bereits im Juni gab es dann tatsächlich Probleme mit dem Getriebe und Herr S. reklamierte. Das Autohaus versicherte ihm, dass dies nur ein leichter Mangel sei und nichts unternommen werden müsse. Ende Oktober kam dann ein schwerwiegender Schaden der Getriebesteuerung zum Vorschein. Das Autohaus lehnte die Garantie mit der Begründung ab, dass es sich um einen Elektronikschaden handle. Herr S. kam zum Konsumentenschutz Verband Österreich, da er das Gefühl hatte von der Firma "Fun Automobile OG" über den Tisch gezogen worden zu sein. In ihrer Stellungnahme teilte die Firma "Fun Automobile OG" mit, dass entgegen den Angaben des Kunden keine Garantieleistung, die über die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 12 Monaten hinausgehe, zugesichert wurde, schon gar nicht bei Fahrzeugen dieses Alters. Man habe anlässlich der Reklamation im Juni sofort eine gemeinsame Probefahrt gemacht, bei der allerdings kein Fehler festgestellt werden konnte. Auch wurde in der Folge das Fahrzeug unmittelbar danach bei der Firma Porsche Wien Liesing überprüft. Zu diesem Zeitpunkt konnte kein Mangel festgestellt werden. Herr S. konterte, dass er das Gefühl hat, dass die Firma "Fun Automobile OG" auf Zeit gespielt habe, um aus der Gewährleistung heraus zu kommen. Tatsache sei, dass das Fahrzeug zwei Mal auf der Autobahn liegen geblieben sei und vom ÖAMTC abgeschleppt werden musste. Tatsächlich bestehe ein Fehler in der Getriebesteuerung, der aber in der Diagnostik nicht angezeigt werde, da der Parameter keinen eindeutigen Eintrag liefere. Herr S. blieb vorerst auf den voraussichtlichen Reparaturkosten in der Höhe von rund € 4.000,- sitzen.