Cleverer Wechsel?
Frau R. hat zuerst in einem Fitnessstudio der CF Fitness GmbH & Co. KG aus Korneuburg trainiert. Nach der Eröffnung einer "Clever Fit" Filiale in Stockerau hat sie seitens des Unternehmens ein "Wechselangebot" erhalten, inklusive der Übernahme der restlichen Monate bis zum Vertragsende. Laut Angaben der Konsumentin habe sie gleich nach dem Einreichen der Kündigung ihrer Mitgliedschaft bei der CF Fitness GmbH & Co. KG eine Bestätigung des Wechsels erhalten, wobei der Vertrag inklusive der "Gratismonate" bis Ende April 2019 laufen sollte. Anfang Mai 2018 musste Frau R. jedoch mit Erstaunen feststellen, dass ihr Konto mit dem Betrag in Höhe von ca. € 30,-, der Gegenwert des Mitgliedsbeitrages, welcher der Meinung der Konsumentin nach jedoch noch nicht fällig war, belastet wurde. Die Konsumentin hat versucht, sowohl direkt im Fitnessstudio, als auch per E-Mail die Angelegenheit mit dem Unternehmen zu klären, jedoch ohne Erfolg. Da Frau R. sehr enttäuscht von der Art und Weise war, wie die Mitglieder seitens des Unternehmens verwaltet werden, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau R.. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Die Konsumentin wurde seitens des Unternehmens informiert, dass ein ehemaliger Mitarbeiter den Wechsel leider falsch im System eingetragen hat. Frau R. sollten demnach die doppelt verrechneten Monate gutgeschrieben und die abgebuchten Beträge rückerstattet werden. Die Konsumentin teilt uns jedoch mit, dass ihr das Unternehmen erneut Geld vom Konto abgebucht hat. Uns gegenüber hat das Unternehmen bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme in dieser Sache abgegeben.