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Ungerecht bestraft für eine bezahlte Vignette

Frau S. ist Mitte Juli 2017 mit dem Auto nach Ungarn gereist, um ihre Familie zu besuchen. Laut Angaben der Konsumentin habe sie die Autobahnvignette bei einer kurz nach der Grenze gelegenen Station kaufen wollen, ohne jedoch erfolgreich zu sein, da diese geschlossen war, weshalb fuhr sie einen Stück weiter und die Vignette bei der nächsten Tankstelle beschafft. Zwei Monate später habe die Konsumentin einen Brief erhalten mit der Aufforderung, eine Strafe im Wert von ca. € 100,- wegen fehlender Vignette zu zahlen, dann habe sie sich mit einer weiteren Strafe von € 300,- konfrontiert. Die Konsumentin ließ weiter mitteilen, sie könne sich erinnern, die Vignette bezahlt zu haben und als Beweis, habe sie nach einem Jahr den Bon in der Geldbörse ihrer Geld Mutter die sich mit ihr im Auto befand, gefunden. Frau S. fühlte sich sehr enttäuscht und ungerecht behandelt, da sie die Vorschriften eingehalten habe und trotzdem bestraft wurde, daher wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbrauch Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau S. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da das Unternehmen Euro Parking Collection plc bis Redaktionsschluss keine Stellung zu dieser Angelegenheit bezogen hat.