Kein Rechnungsnachweis
Mitte Februar 2017 ist das Auto von Herr W. der Marke VW Passat nicht mehr angesprungen, weshalb er vom ÖAMTC abgeschleppt wurde. Laut Angaben des Konsumenten stellte sich heraus, dass ein Defekt beim Getriebesteuergerät und dem Pumpe-Düse-Ventil sowie auch ein Spannungsverlust bei den Einspritzventilen vorlagen. Folglich wurde das Auto zur Firma John & Co. GmbH & Co KG bezüglich der notwendigen Reparaturen abgeschleppt. Mit Vertrauen hat Herr W. das Unternehmen mit der Behebung der Mängel und gleichzeitig mit der Pickerlüberprüfung beauftragt und dafür einen Betrag in Höhe von ca. € 2.700,- geleistet. Bereits ca. ein Monat später ist der Konsument mit dem Auto wieder liegengeblieben, wobei sich herausstellte, dass es an den gleichen Ursachen lag. Herr W. teilt weiter mit, dass er aus diesem Grund das Vertrauen in die Firma verloren hat und reklamierte ihr sofort seine Unannehmlichkeit. Er ersuchte das Unternehmen um Rückerstattung eines entsprechenden Betrags in Höhe von ca. € 1.900,-, da die durchgeführten Arbeiten erfolglos waren. Das wurde allerdings abgelehnt. Dem Konsumenten sind zusätzliche Kosten entstanden, da er eine andere Werkstätte mit der Reparatur beauftragen musste. Hilfesuchend wandte sich Herr W. an den Konsumentenschutz Verband Österreich, damit sein Anliegen veröffentlicht wird.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn W. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Das Unternehmen teilte mit, dass der Konsument sein Geld wieder zurück bekäme, falls sich herausstellen sollte, dass die Reparatur falsch gemacht wurde. Laut Angaben der John & Co. GmbH & Co KG handelt es sich in dieser Causa um eine hohe Summe, welche ohne einen Nachweis, dass es ihre Schuld sei, nicht zurückerstattet werden kann. Mit der Antwort des Unternehmens war Herr W. nicht einverstanden, da für ihn nicht verständlich war, weshalb er einen Rechnungsnachweis für die zusätzliche Reparatur erbringen soll, damit er sein gezahltes Geld wieder zurückbekommt. Dazu meinte die Firma John & Co. GmbH & Co KG, dass sie nur die Rechnungen und die Fehlerauszüge überprüfen möchten, um das Verschulden nachzuvollziehen. Das Unternehmen ließ weiter mitteilen, dass bis dato kein Nachweis seitens des Konsumenten vorliegt, weshalb eine Rückerstattung des geforderten Betrags nicht möglich sei. Abschließend teilte Herr W. mit, dass er sich in dieser Causa gezwungen sieht seine rechtsfreundliche Vertretung einzuschalten, da sich die Firma John & Co. GmbH & Co KG seiner Meinung nach an einer außergerichtlichen Lösung nicht interessiert zeigt. Bis Redaktionsschluss wurde keine weitere Stellungnahme bezüglich dieser Angelegenheit abgegeben.