Trotz Gewährleistung keine kostenlose Reparatur?
Mitte Mai 2016 hat Herr A. von der Firma KFZ-Handel Auto-Ristic ein Auto der Marke Hyundai i20 mit zwölf Monaten Gewährleistung auf Motor und Getriebe zum Preis von € 5.000,- gekauft. Laut Angaben des Konsumenten musste er Anfang März 2017 feststellen, dass plötzlich ein ungewöhnlich starkes Laufgeräusch des Motors auftrat. Folglich ließ Herr A. das Auto in einer Werkstatt überprüfen, wobei sich herausstellte, dass das Geräusch von der Steuerkette und dem Hydrostößel verursacht wurde. Weiters wurde der Konsument von der Werkstatt darüber informiert, dass große Gefahr eines Motorschadens gegeben ist, falls die Mängel nicht umgehend behoben werden. Folglich wandte sich Herr A. an den Verkäufer um die Gewährleistung geltend zu machen. Laut Konsument lehnte die Firma KFZ-Handel Auto-Ristic eine kostenlose Reparatur mit der Begründung ab, dass die Garantie sechs Monate beträgt und diese bereits abgelaufen ist. Der Konsument teilt weiter mit, dass der Verkäufer den Reparaturaufwand auf einen Preis in Höhe von ca. € 1.110,- bis € 1.300,- schätzte. Herr A. war mit der Antwort der Firma KFZ-Handel Auto-Ristic nicht einverstanden und wandte sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich, damit sein Anliegen veröffentlicht wird.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn A. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da das Unternehmen bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme betreffend dieser Angelegenheit abgegeben hat.