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Im Stich gelassen?

Mitte Oktober 2016 hat Frau S. für ihren Sohn ein Auto der Marke VW Golf mit ca. 100.000,- km gekauft. Laut Angaben der Konsumentin fuhr das Auto einwandfrei, da alle notwendigen Services durchgeführt wurden. Anfang November 2016 brachte die Konsumentin das Fahrzeug zum ARBÖ Burgenland, damit eine neue Lenkmanschette und die Winterreifen montiert werden. Frau S. ließ weiter mitteilen, dass sie entsetzt war, als ihr am selben Tag seitens des Unternehmens mitgeteilt wurde, dass bei dem Auto ein Motorschaden aufgetreten ist. Anstatt einen Lösungsvorschlag für die entstandene Unannehmlichkeit zu erhalten, wurde der Konsumentin eine Rechnung in Höhe von ca. € 140,- gestellt. Hilfesuchend wandte sich Frau S. an den Konsumentenschutz Verband Österreich, da sie der Meinung war, dass dieser Mangel von dem Unternehmen während der Probefahrt verursacht wurde. Weiters erwartet die Konsumentin einen Lösungsvorschlag, da sie sich schlecht behandelt und im Stich gelassen fühlt.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau S. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Nach der Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen wurde uns von seiner Betriebshaftpflichtversicherung geantwortet, das diese der Meinung ist, dass nach einer erneuten Überprüfung des Falles die durchgeführte Reparatur und die Probefahrt ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Sie ersuchte um Verständnis, dass aufgrund der Sach- und Rechtslage nicht anders entschieden werden kann. Die Konsumentin zeigte sich nicht einverstanden, da sie nicht nachvollziehen kann, wie eine Expertise über eine vergangene Probefahrt diese als ordnungsgemäß bewerten kann. Frau S. ließ auf eigene Kosten einen Gebrauchtmotor einbauen, übergab diese Angelegenheit einem Rechtsanwalt und kündigte sofort ihre Mitgliedschaft beim Unternehmen nach 30 Jahren.